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Information Consultancy

- AGB -

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Stand vom 1. Mai 2007

1. Allgemeines
a) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen unseres Unternehmens und unabhängig von der Form des Vertragsabschlusses.
b) Verträge können per E-Mail, mündlich, schriftlich oder per Fax geschlossen werden. Jeder wirksame Vertragsabschluss bedarf der ausdrücklichen Zustimmung aller Vertragsparteien.
c) Vertragsbestandteil werden ausschließlich die hier aufgeführten AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.
d) Der Kunde akzeptiert mit seiner Auftragserteilung diese AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltenden Fassung.

2. Leistungserbringung
a) Wir erbringen alle Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen zum größtmöglichen Nutzen des Kunden. Dies umfasst zum einen die Auswahl von Quellen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Kunden. Daneben wird sorgfältig auf die Qualität und die Einhaltung von Urheberrechten geachtet. Großer Wert wird auch auf eine verständliche und professionelle Präsentation der Ergebnisse für den Kunden gelegt.
b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Auftragsdurchführung sachverständige Dritte heranzuziehen und Unteraufträge zu vergeben. Alle Beratungsleistungen werden nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Unternehmensberatung ausgeführt.
c) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere als die verwendeten Quellen abweichende Informationen enthalten. Wünscht der Kunde die Auswertung bestimmter Quellen, so hat er hierauf bei der Auftragserteilung hinzuweisen.
d) Auf kostenpflichtige Spezialdatenbanken und Marktstudien wird hingewiesen. Eine Beschaffung bzw. Auswertung erfolgt aber erst nach Absprache mit dem Kunden und auf dessen Rechnung.
e) Häufig ist es hilfreich und zum Vorteil des Kunden, wenn dieser bereits vorhandene eigene Informationsquellen bereitstellt. Hierfür wird – ebenso wie für alle anderen Rechercheergebnisse – absolute Vertraulichkeit gewährleistet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese nur für den spezifischen Recherchezweck zu verwenden und anschließend vollständig aus seinem Verfügungsbereich zu löschen. Ein aus der missbräuchlichen Verwendung entstehender Schaden für den Kunden ist vom Auftragnehmer in vollem Umfang zu tragen, soweit dieser hierfür die Verantwortung trägt.

3. Leistungsumfang und Honorare
a) Art und Umfang der Leistungserbringung werden, soweit dies bei Auftragserteilung möglich ist, in Form eines Leistungsverzeichnisses festgelegt.
b) Sollte sich im Laufe der Recherche, Beratung oder Planung herausstellen, dass Teilaufgaben des festgelegten Leistungsprogramms nicht durchgeführt werden können bzw. weitergehende Leistungen erforderlich sind, so erfolgt sofort nach Erkennen des Sachverhaltes Mitteilung an den Auftraggeber. Dieser entscheidet dann gegebenenfalls über eine Erweiterung des Auftrages.
c) Treten in der Auftragsabwicklung Verzögerungen ein, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und wird zusätzlicher Koordinationsaufwand erforderlich, so ist dieser gesondert zu berechnen.
d) Sofern keine Pauschale vereinbart worden ist, wird das Honorar auf Basis von Stundensätzen berechnet.
e) Das Honorar beinhaltet übliche Nebenkosten von Recherche- und Beratungstätigkeiten sowie zur Berichtsverfassung (z. B. Schreibarbeiten, Porti und Vervielfältigungen zur Erstellung von Berichtsexemplaren).
f) Tagesspesen, Übernachtungsgelder und Fahrtkosten werden gesondert berechnet. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Für die Bahn gilt die 2. Klasse in allen Zugarten. Reisen, die mit außergewöhnlich hohen Kosten verbunden sind, bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.

4. Gewährleistungsansprüche und Haftung
a) Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf grob fahrlässiges Verhalten und bewusste Schädigung des Kunden. Eine Gewährleistung durch den Auftragnehmer für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges durch seine Tätigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für unrichtige Angaben, die auf unrichtigen Eintragungen in den durchsuchten Quellen oder auf der fehlerhaften Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. Ferner wird nicht für die Vollständigkeit von Angaben und Informationen gehaftet.
b) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Folgeschäden, die durch die Nutzung der übermittelten Rechercheergebnisse oder die bei der Veröffentlichung von Inhalten entstehen, die vom Auftragnehmer bereitgestellt wurden.
c) Haftung für Beratungsleistungen und Instruktionen ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung aus mündlicher Beratung und Begutachtung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung unter a)- c) betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
e) Wird ein Auftragsergebnis durch ein Verschulden des Auftragnehmers nicht erreicht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht und konkret beschrieben werden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung verjährt nach Ablauf von sechs Monaten nach dem der Auftraggeber hiervon Kenntnis hätte haben können.
f) Das Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage.

5. Verwendung der Auftragsergebnisse
a) Sämtliche Urheberrechte, Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte gehen nur dann auf den Kunden über, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Vervielfältigung und Weiterleitung von Rechercheergebnissen an Dritte sowie deren kommerzielle Nutzung.
b) Eine über den persönlichen Gebrauch des Kunden hinausgehende Nutzung von Rechercheergebnissen aus Datenbanken Dritter kann deren Rechte verletzen. Der Kunde wird vollständig über bestehende Urheberrechte informiert. Der Kunde übernimmt dabei die volle Haftung für alle Ansprüche, die der Datenbankhersteller/ Urheber wegen der rechtswidrigen Verwendung des gelieferten Materials oder der gelieferten Informationen durch den Kunden geltend macht.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber. Alle Daten und Informationen des Auftraggebers werden absolut vertraulich behandelt.
b) Persönliche Angaben werden aus Datenschutzgründen ggf. erst nach Rücksprache mit der entsprechenden Person an den Auftraggeber weitergegeben. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ohne ausdrückliche Vereinbarung einverstanden.
c) Auf Wunsch des Kunden kann eine Exklusivitätsvereinbarung abgeschlossen werden, die dem Auftragnehmer ein Tätigkeitsverbot für ausgewählte Wettbewerber über einen festzulegenden Zeitraum auferlegt.

7. Auflösung des Vertragsverhältnisses
a) Ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung kann, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Letzten eines Monats erfolgen.
b) Im übrigen gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen.
c) Kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält er den Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Als vom Auftraggeber zu vertretender wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Auftraggeber Handlungen fordert, die gegen anerkannte Berufsgrundsätze des Auftragnehmers verstoßen oder wenn der Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen in Verzug ist oder eine notwendige Mitwirkung unterlässt, die den Erfolg der Arbeit oder die Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen in Frage stellt.
d) Kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grunde, den der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung, es sei denn, dass seine bisherige Leistung infolge der Kündigung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
e) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge.
f) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.

8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht zur Folge, dass die gesamten Geschäftsbedingungen oder der gesamte Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unwirksam sind. Anstelle etwa unwirksamer Bedingungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

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