Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Stand vom 1. Mai
2007
1. Allgemeines
a) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen unseres Unternehmens und unabhängig von der Form des Vertragsabschlusses.
b) Verträge können per E-Mail, mündlich, schriftlich oder per Fax geschlossen werden. Jeder wirksame Vertragsabschluss bedarf der ausdrücklichen Zustimmung aller Vertragsparteien.
c) Vertragsbestandteil werden ausschließlich die hier aufgeführten AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wird schriftlich vereinbart.
d) Der Kunde akzeptiert mit seiner Auftragserteilung diese AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltenden Fassung.
2. Leistungserbringung
a) Wir erbringen alle Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen zum größtmöglichen Nutzen des Kunden. Dies umfasst zum einen die Auswahl von Quellen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Kunden. Daneben wird sorgfältig auf die Qualität und die Einhaltung von Urheberrechten geachtet. Großer Wert wird auch auf eine verständliche und professionelle Präsentation der Ergebnisse für den Kunden gelegt.
b) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Auftragsdurchführung sachverständige Dritte heranzuziehen und Unteraufträge zu vergeben. Alle Beratungsleistungen werden nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Unternehmensberatung ausgeführt.
c) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere als die verwendeten Quellen abweichende Informationen enthalten. Wünscht der Kunde die Auswertung bestimmter Quellen, so hat er hierauf bei der Auftragserteilung hinzuweisen.
d) Auf kostenpflichtige Spezialdatenbanken und Marktstudien wird hingewiesen. Eine Beschaffung bzw. Auswertung erfolgt aber erst nach Absprache mit dem Kunden und auf dessen Rechnung.
e) Häufig ist es hilfreich und zum Vorteil des Kunden, wenn dieser
bereits vorhandene eigene Informationsquellen bereitstellt. Hierfür
wird – ebenso wie für alle anderen Rechercheergebnisse –
absolute Vertraulichkeit gewährleistet. Der Auftragnehmer verpflichtet
sich, diese nur für den spezifischen Recherchezweck zu verwenden
und anschließend vollständig aus seinem Verfügungsbereich
zu löschen. Ein aus der missbräuchlichen Verwendung entstehender
Schaden für den Kunden ist vom Auftragnehmer in vollem Umfang zu
tragen, soweit dieser hierfür die Verantwortung trägt.
3. Leistungsumfang und Honorare
a) Art und Umfang der Leistungserbringung werden, soweit dies bei Auftragserteilung möglich ist, in Form eines Leistungsverzeichnisses festgelegt.
b) Sollte sich im Laufe der Recherche, Beratung oder Planung herausstellen,
dass Teilaufgaben des festgelegten Leistungsprogramms nicht durchgeführt
werden können bzw. weitergehende Leistungen erforderlich sind,
so erfolgt sofort nach Erkennen des Sachverhaltes Mitteilung an den
Auftraggeber. Dieser entscheidet dann gegebenenfalls über eine
Erweiterung des Auftrages.
c) Treten in der Auftragsabwicklung Verzögerungen ein, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat und wird zusätzlicher Koordinationsaufwand
erforderlich, so ist dieser gesondert zu berechnen.
d) Sofern keine Pauschale vereinbart worden ist, wird das Honorar auf
Basis von Stundensätzen berechnet.
e) Das Honorar beinhaltet übliche Nebenkosten von Recherche- und
Beratungstätigkeiten sowie zur Berichtsverfassung (z. B. Schreibarbeiten,
Porti und Vervielfältigungen zur Erstellung von Berichtsexemplaren).
f) Tagesspesen, Übernachtungsgelder und Fahrtkosten werden gesondert
berechnet. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.
Für die Bahn gilt die 2. Klasse in allen Zugarten. Reisen, die
mit außergewöhnlich hohen Kosten verbunden sind, bedürfen
der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Gewährleistungsansprüche und Haftung
a) Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf grob fahrlässiges
Verhalten und bewusste Schädigung des Kunden. Eine Gewährleistung
durch den Auftragnehmer für die Herbeiführung eines bestimmten
Erfolges durch seine Tätigkeit ist ausgeschlossen. Eine Haftung
ist insbesondere ausgeschlossen für unrichtige Angaben, die auf
unrichtigen Eintragungen in den durchsuchten Quellen oder auf der fehlerhaften
Übermittlung aus diesen Quellen beruhen. Ferner wird nicht für
die Vollständigkeit von Angaben und Informationen gehaftet.
b) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Folgeschäden, die durch
die Nutzung der übermittelten Rechercheergebnisse oder die bei
der Veröffentlichung von Inhalten entstehen, die vom Auftragnehmer
bereitgestellt wurden.
c) Haftung für Beratungsleistungen und Instruktionen ist beschränkt
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung aus mündlicher
Beratung und Begutachtung ist in jedem Fall ausgeschlossen.
d) Die vorstehende Haftungsbeschränkung unter a)- c) betrifft vertragliche
wie auch außervertragliche Ansprüche.
e) Wird ein Auftragsergebnis durch ein Verschulden des Auftragnehmers
nicht erreicht, so kann der Kunde Nachbesserung verlangen. Die Beseitigung
von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich
geltend gemacht und konkret beschrieben werden. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung
verjährt nach Ablauf von sechs Monaten nach dem der Auftraggeber
hiervon Kenntnis hätte haben können.
f) Das Zahlungsziel beträgt in der Regel 30 Tage.
5. Verwendung der Auftragsergebnisse
a) Sämtliche Urheberrechte, Leistungs- und gewerblichen Schutzrechte
gehen nur dann auf den Kunden über, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde. Gleiches gilt für die Vervielfältigung und
Weiterleitung von Rechercheergebnissen an Dritte sowie deren kommerzielle
Nutzung.
b) Eine über den persönlichen Gebrauch des Kunden hinausgehende
Nutzung von Rechercheergebnissen aus Datenbanken Dritter kann deren
Rechte verletzen. Der Kunde wird vollständig über bestehende
Urheberrechte informiert. Der Kunde übernimmt dabei die volle Haftung
für alle Ansprüche, die der Datenbankhersteller/ Urheber wegen
der rechtswidrigen Verwendung des gelieferten Materials oder der gelieferten
Informationen durch den Kunden geltend macht.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber. Alle Daten und Informationen des Auftraggebers werden absolut vertraulich behandelt.
b) Persönliche Angaben werden aus Datenschutzgründen ggf. erst nach Rücksprache mit der entsprechenden Person an den Auftraggeber weitergegeben. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit ohne ausdrückliche Vereinbarung einverstanden.
c) Auf Wunsch des Kunden kann eine Exklusivitätsvereinbarung abgeschlossen
werden, die dem Auftragnehmer ein Tätigkeitsverbot für ausgewählte
Wettbewerber über einen festzulegenden Zeitraum auferlegt.
7. Auflösung des Vertragsverhältnisses
a) Ein Dauerauftrag mit Pauschalvergütung kann, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur
unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum
Letzten eines Monats erfolgen.
b) Im übrigen gelten für die Kündigung des Vertrages die nachfolgenden Bestimmungen.
c) Kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund, den der
Auftraggeber zu vertreten hat, so behält er den Anspruch auf die
volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der
nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge. Weitergehende
Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
Als vom Auftraggeber zu vertretender wichtiger Grund ist insbesondere
anzusehen, wenn der Auftraggeber Handlungen fordert, die gegen anerkannte
Berufsgrundsätze des Auftragnehmers verstoßen oder wenn der
Auftraggeber mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen
in Verzug ist oder eine notwendige Mitwirkung unterlässt, die den
Erfolg der Arbeit oder die Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen
in Frage stellt.
d) Kündigt der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grunde, den der
Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer Anspruch
auf den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung,
es sei denn, dass seine bisherige Leistung infolge der Kündigung
für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
e) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, so behält der Auftragnehmer Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der nach § 649 Satz 2 BGB anzurechnenden Beträge.
f) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf
vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat der Auftragnehmer
Anspruch auf einen seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil
der Vergütung.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Bremen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
hat nicht zur Folge, dass die gesamten Geschäftsbedingungen oder
der gesamte Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unwirksam
sind. Anstelle etwa unwirksamer Bedingungen treten die gesetzlichen
Bestimmungen.